Allgemeine Geschäftsbedingung

I. Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Andere Bedingungen, sowie abweichende Auftragsbestätigungen, gelten nur in dem Ausmaß, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Ebenso bedarf es zur Rechtswirksamkeit mündlicher Abmachungen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist für den Kunden bindend, wird aber für uns erst verpflichtend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

3. Preise verstehen sich ab Werk /Lager in € zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

II. Lieferung

1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung und ihrer Ausführung.

2. Bei Verzug mit einer vereinbarten (Teil-) Zahlung werden Lieferfristen um die gesamte Dauer des Verzuges verlängert.

3. Unvorgesehene und unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb unseres Einflusses liegende Umstände, die eine Lieferung erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche erwachsen.

4. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind zur gesonderten Verrechung von Teillieferungen unter voller Geltung unserer Zahlungsbedingungen berechtigt.

5. Auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Kunden beschaffen wir in dem uns zumutbaren Ausmaß Dokumente, die im Liefer- und Ursprungsland ausgestellt werden und die der Kunde zur Ausfuhr und gegebenenfalls Durchfuhr durch ein drittes Land benötigt. Sämtliche mit der Ausstellung und Beschaffung dieser Dokumente verbundenen Kosten für Ursprungszeugnisse, Ausfuhrbewilligung etc. sind vom Kunden sofort, über unsere Aufforderung auch im voraus, zu bezahlen.

6. Bei Versendung der Ware ist der Kunde verpflichtet, am Ablieferungsort die Waren vom Transportfahrzeug abzuladen. Besorgt der Transporteur das Abladen selbst oder ist er dabei behilflich, hat der Kunde in jedem Fall die Waren selbst von der Abladestelle zu vertragen.

7. Bei gemieteten Leitungen, div. Hosting & Serverhousing Produkten beträgt die Bindung 12 Monate, sofern vertraglich nicht anders vereinbart.

III. Gefahrübergang

1. Mit Übergabe der Ware in unserem Auslieferungslager trägt der Kunde die Gefahr für den Kaufgegenstand.

2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung des Kaufgegenstandes geht bei Versendung der Ware mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über, auch wenn wir den Transport auf eigene Kosten beauftragt haben, bzw. Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst durchführen. Sofern die Versendung nicht mit unserem Fahrzeug erfolgt, haften wir nicht für eine transportsichere Be- und Verladung.

3. Kommt es zu Lieferverzögerungen aus Umständen, die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, erfolgt der Gefahrübergang mit Bekanntgabe unserer Lieferbereitschaft an den Kunden.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anderes vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von der jeweiligen Sekundärmarktrendite + 3% per anno zu bezahlen.

3. Bei Verletzung einer Zahlungsbedingung sind wir berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Androhung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir aber auch berechtigt, den gesamten restlichen Kaufpreis fällig zu stellen und nur gegen Vorauszahlung an den Kunden zu liefern. Wird ein Kunde in anderen mit uns eingegangenen Geschäftsfällen säumig, sind wir berechtigt, Warenlieferungen für die Dauer der Säumnis zurückzuhalten und vom Kunden für diese Warenlieferungen Vorauszahlung zu verlangen.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche die Zahlung zurückzuhalten. Gegenforderungen und Gewährleistungsansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden, es sei denn, sie wurden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder darüber zu verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

2. Sollte er trotzdem über die Ware verfügen, insbesondere diese weiterveräußern, verpflichtet sich der Kunde, Forderungen, die ihm aus solchen Verfügungen und auch aus damit verbundenen Nebenleistungen entstehen, in der Höhe an uns abzutreten, in der uns gegenüber dem Kunden Forderungen zustehen.

3. Sollte er trotzdem über die Ware verfügen, und wird die gelieferte Ware vor der vollständigen Bezahlung in andere Gegenstände eingebaut oder geht mit vernünftigen Mitteln nicht trennbar in andere Gegenstände über oder auf, so verpflichtet sich der Kunde, bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung das Eigentumsrecht an diesen Gegenständen an uns abzutreten.

4. Sollte er trotzdem über die Ware verfügen und wird die gelieferte Ware vor der vollständigen Bezahlung in andere Gegenstände eingebaut oder geht mit vernünftigen Mitteln nicht trennbar in andere Gegenstände über oder auf und wird dieser Gegenstand ganz oder teilweise weiterveräußert bzw. vermietet, verpflichtet sich der Kunde, die daraus entstehenden Forderungen und die auch aus den damit verbundenen Nebenleistungen entstehenden Forderungen, in der Höhe an uns abzutreten, in der uns gegenüber dem Kunden Forderungen zustehen.

5. Der Kunde ist zur Wahrung unseres Eigentums gegenüber Dritten verpflichtet. Sollten von dritter Seite Ansprüche, insbesondere Pfandrechte an unseren Gegenständen und Forderungen geltend gemacht werden, so hat der Kunde uns und alle Dritten unverzüglich davon nachweislich in Kenntnis zu setzen.

VI. Gewährleistung

1. Bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes. Werden Produkte von uns aufgrund von konstruktiven oder maßlichen Angaben oder Zeichnungen des Kunden angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit und Tauglichkeit dieser Angaben, sondern ausschließlich auf die Ausführung gemäß den Angaben.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt unabhängig davon, wann der Kunde den Kaufgegenstand in Gebrauch nimmt, mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls die Ware vom Kunden als genehmigt und mängelfrei gilt. Wurde eine gesonderte Abnahme vereinbart, gilt die Ware mit Abnahme als endgültig und vorbehaltlos genehmigt, es sein denn, Beanstandungen wurden bei Abnahme hinreichend konkretisiert und schriftlich festgehalten.

3. Im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern, ohne dass ihm daraus Ansprüche gegen uns erwachsen. Der Kunde muss die beanstandete Ware zur Besichtigung durch uns bereithalten. Transportschäden sind vom Kunden als solche unverzüglich bekannt zu geben und auf Frachtpapieren, Lieferscheinen etc. zu vermerken. Bei Bahnsendungen hat der Kunde unverzüglich dem Bahnpersonal zur Erstellung einer Tatbestandsaufnahme Meldung zu machen. Da der Versand auf Gefahr des Kunden erfolgt, wird ihm anheim gestellt, zur Abdeckung des Bruchrisikos und sonstiger Transportschäden Versicherungen abzuschließen.

4. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat uns der Kunde sämtliche mit der Behandlung und Überprüfung derartiger Rügen verbundenen Spesen und Kosten zu ersetzen.

5. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur des Kaufgegenstandes, Ersatz der mangelhaften Teile oder allenfalls auch Austausch der Ware. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen, ebenso sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, insbesondere Verdienstentgang, Transport- oder Lagerkosten etc. nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen.

VII. Haftungsausschluss

1. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.

2. Unsere Haftung als Hersteller, Importeur oder Händler für Sachschäden aus einem Produktfehler ist gegenüber Kunden ausgeschlossen, die keine Verbraucher sind. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und diese vertraglich zu verpflichten, uns in die Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen.

VIII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich das österreichische Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.

e-mail:office@linetec.at